Der „Fall Dr. Reiner Fuellmich“

Beleg für den funktionierenden Rechtsstaat oder handfester Justizskandal?

Die Meinungen zu Dr. Reiner Fuellmich gehen weit auseinander. Für die einen ist er unverzichtbarer Aufklärer und Held der neueren Geschichte – für die anderen Betrüger und verurteilter Straftäter wegen Beleidigung und Volksverhetzung.

Er war Mitbegründer des Corona-Ausschusses und dessen hauptsächlicher Protagonist. Zusammen mit den Rechtsanwälten Viviane Fischer, Antonia Fischer und Dr. Justus P. Hoffmann arbeitete er akribisch die Ungereimtheiten staatlichen Handelns rund um die sogenannte Corona-Pandemie auf. Hierzu arbeitete der Corona-Ausschuss mit Experten aus den USA, Australien, Italien, Portugal, Rumänien, Indien, Israel und anderen Teilen der Welt eng zusammen, wobei Dr. Fuellmich in erster Linie die Kontakte knüpfte und die Gesprächspartner für den Ausschuss interviewte und simultan übersetzte.

Seit Ende Oktober 2022 haben sich die Akteure des Corona-Ausschusses über die private Verwendung von gespendeten Geldern zerstritten. Dies führte zum Ausschluss Dr. Fuellmichs aus dem Ausschuss. Die weitere, sich zuspitzende Entwicklung in diesem Fall ist bekannt. Seit knapp 14 Monaten sitzt er mittlerweile in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf im Landkreis Göttingen.

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen Dr. Fuellmich wegen „Untreue“ soll hier nicht Stellung genommen werden, dies wird derzeit in einem mühseligen Verfahren vor dem Göttinger Landgericht sehr zeitintensiv verhandelt. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass über die Tatvorwürfe seitens des Angeklagten und seiner Verteidiger sowie seitens der Ankläger („Hafenanwälte“ und Staatsanwalt) einander entgegengesetzte Ansichten und Rechtsauffassungen bestehen.

Wie auch immer dieses spektakuläre Verfahren ausgeht – fest steht, dass sowohl die Dauer der Untersuchungshaft als auch die derzeitigen Haftbedingungen eines Rechtsstaates unwürdig sind. So wird Dr. Fuellmich u. a. „von sämtlichen Mithäftlingen isoliert, die täglichen Hofgänge muss er allein durchführen, Unterhaltungen oder eine anderweitige Kontaktaufnahmen zu den Mitgefangenen sind ihm vollständig untersagt“. – Quelle: https://afaev.eu/afa-presseerklaerung-sofortige-freilassung-von-rechtsanwalt-dr-reiner-fuellmich/

Stellungnahme des Kreisverbands dieBasis Pinneberg

Der auf dem Internetportal stattzeitung.org veröffentlichte Bericht zur Pressekonferenz von „Axion Resist“ am 2. August in Wetzlar gibt die Einschätzung der Strafverteidigerin Dr. Fuellmichs, Katja Wörmer, wieder, die uns plausibel erscheint und der wir nahestehen. Deshalb hat unser Kreisverband auch ein bereits zu demselben Zweck verfasstes Schreiben des Kreisverbands Amberg-Sulzbach mit dessen Erlaubnis übernommen, auf unseren Kreisverband passgenau zugeschnitten und sowohl dem Niedersächsischen Justizministerium als auch der Justizvollzugsanstalt Rosdorf (bei Göttingen) am 07.12.2024 per Einwurf-Einschreiben zugesandt.

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Hier die entsprechenden Schreiben:

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Inzwischen hat das Niedersächsische Justizministerium geantwortet:

Mag auch unser Schreiben juristisch nicht ganz sattelfest gewesen sein, und mag das adressierte Justizministerium auch tatsächlich nicht „befugt“ sein, in die gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung Dr. Fuellmichs direkt einzugreifen, so unterstehen die Justizvollzugsanstalten jedoch direkt der Weisungsbefugnis des Ministeriums. Es könnte, und sollte, unserer Auffassung nach, besonders menschenunwürdige Maßnahmen des Strafvollzugs als Aufsichtsbehörde untersagen und deren Beendigung anordnen.

Was die vom Ministerium monierten, nicht vorhandenen „Schilderungen des Sachverhalts“ angeht, nun, hier kann man geteilter Auffassung sein. Unseres Erachtens sollte es einer ‚wohlmeinenden Behörde‘ (im Sinne des besorgten Bürgers) möglich und zumutbar sein, auf einen Direktlink zu weiteren detaillierten Informationen in einer PDF-Datei zu klicken, um hernach in weniger herablassendem Ton eine sachgerechtere Antwort geben zu können.

Dass das Justizministerium darauf verzichtet hat, mag der Leser für sich bewerten.

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