Persönlicher Bericht zu den Ausschusssitzungen vom 10., 11. und 12.10.2023

In der Woche vom 09.10.2023 sah der Sitzungskalender des Kreistags folgende Termine vor:

  • Di, 10.10. 18:30 Sitzung des Ausschusses für Finanzen Sitzungsraum, Heinrich-Hertz-Str. 32, Elmshorn
  • 18:30 Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr Konferenzraum Rosengarten
  • Mi, 11.10. 16:30 Sitzung des Hauptausschusses Konferenzraum Arboretum
  • Do, 12.10. 17:00 Sitzung des Jugendhilfeausschusses Konferenzraum Arboretum, am Tag der Sitzung abgeändert auf Konferenzraum Rosengarten
  • 18:30 Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport Raboisenschule, Raboisenstr 43, Elmshorn, abgeändert auf Konferenzraum Arboretum

Ausschuss für Finanzen

Zeitgleich zum Finanzausschuss fand die Sitzung des Wirtschaftsausschusses statt, an dem ich teilgenommen habe. Daher kann mein Bericht zum Finanzausschuss nur sehr knapp ausfallen.

Zu den im Einzelnen behandelten Themen verweise ich auf die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen im ALLRIS-Kalender.

Über die Inhalte der Tagesordnungspunkte, besonders im Hinblick auf das im Finanzausschuss tatsächlich Erörterte kann ich hier nichts berichten.

Zum Tagesordnungspunkt Ö 5 gebe ich einige Informationen, deren Erwähnung im Zusammenhang mit dem ausführlichen Bericht zum Wirtschaftsausschuss interessant wird:

In der Beschlussvorlage wurde das allen anderen Ausschüssen ebenfalls zugestellte „Integrierte Klimaschutzkonzept [IKK] für den Kreis Pinneberg Als Mitteilung für den Finanzausschuss“ vorgelegt. Zu dessen Inhalten verweise ich auf den Bericht zu den Ausschusssitzungen vom 25. und 28.09.2023.

Grundsätzlich „verankert“ das IKK (…) „den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Verwaltung und legt den Grundstein für eine kooperative Umsetzung mit allen relevanten [Akteuren] in der Region“. Da die „Notwendigkeit für mehr Klimaschutz (…) wissenschaftlich unbestritten [ist] und (…) von der Zivilgesellschaft eingefordert [wird]“, hat sich auch der Finanzausschuss dieser „übergeordneten Zielsetzung“ unterzuordnen. So jedenfalls heißt es in der Beschlussvorlage. Von meiner Beobachterkollegin erfuhr ich, dass dieser Tagesordnungspunkt im Finanzausschuss lediglich zur Kenntnis genommen aber nicht näher ausgeführt oder diskutiert wurde.

Sie stellte freundlicherweise ihren Bericht für die Veröffentlichung hier zur Verfügung:

Mein persönlicher Bericht von der Ausschusssitzung für Finanzen

Inge Hansen

Da am 10.10.2023 zeitgleich 2 Sitzungen abgehalten wurden, haben wir uns aufgeteilt. Bernd war bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr, ich bin zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen gegangen.

Die Sitzung begann pünktlich um 18:30 Uhr und endete eine 3/4 Stunde später. Für mich war ein Tagesordnungspunkt sehr wichtig:

Ö 5 Integriertes Klimaschutzkonzept für den Kreis Pinneberg als Mitteilung für den Finanzausschuss.

Schaut man sich die Vorlage an, liest man so einiges Interessantes. Dort steht unter anderem:

Das erste Klimaschutzkonzept wurde 2008 ertellt und 2014 fortgeschrieben. Diese Konzepte sind nicht mehr aktuell und entsprechen aufgrund fachlicher Weiterentwicklungen nicht mehr dem Stand der Technik.

Ich empfehle die Vorlage zu lesen, sie ist wirklich interessant, und ich hatte beim Studieren der Vorlage immer den Gedanken: Wo ist eigentlich die Gegenseite?

Da ist die Rede von Klimaschutz, Klimamanagement, Treibhausgasneutralität bis 2040 usw.

Dann steht in der Vorlage folgender Satz:

Die Notwendigkeit für mehr Klimaschutz ist wissenschaftlich unbestritten und wird von der Zivilgesellschaft eingefordert.

Nirgendwo in der Vorlage findet man kritische Anmerkungen. Dann ist es also auch in der Kreisverwaltung so, dass alle Planungen unter dem Aspekt Klimaschutz realisiert werden sollen?

Außerdem ging es unter anderem noch um die Absenkung der Kreisumlage, da die Kommunen wohl klamm sind.

Mein Eindruck von dieser Sitzung und auch von anderen, die ich bis jetzt besucht habe, ist:

Es werden so ziemlich alle Planungen dem Klimaschutzdiktat und der Migrantenfrage unterworfen.

Das kostet alles unglaublich viel Geld, aber es muss eben so gemacht werden.

Wie sagte es ein Mitarbeiter aus der Verwaltung so vielsagend: „Ich werde hier keine politische Diskussion beginnen, das ist nicht meine Aufgabe. Ich habe die Vorlagen umzusetzen.“

Da frage ich mich: Was passiert eigentlich, wenn von ‚oben‘ keine Vorlagen mehr kommen? Werden dann die Abgeordneten das Ruder übernehmen? Oder etwa die Verwaltung? Oder weiß dann niemand mehr, was er tun soll?

Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr

Zu den im Einzelnen behandelten Themen verweise ich auf die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen im ALLRIS-Kalender.

Bisher war, je nach Ausschuss, Ö 3 oder Ö 4, die Fragestunde der Einwohner, ein rasch abgehandelter Tagesordnungspunkt, da Fragen entweder schriftlich eingereicht und beantwortet wurden oder es keinerlei Fragen gab. Diesmal nicht. Denn es hatte sich ‚hoher Besuch‘ eingestellt. Zu Gast waren drei junge Leute (2 Jungs, 1 Mädel) aus der Bewegung Fridays for Future. Sie wollten wissen, inwieweit das ausführliche Klimaschutzkonzept des Kreises in entsprechenden Konzepten der einzelnen Städte und Gemeinden seinen Widerhall finde. Die jungen Leute wollten im Klartext eigentlich von den versammelten Vertretern der Kreisverwaltung und der Politik eine Garantie dafür einholen, dass der Kreis Pinneberg seinen großen, schriftlich hinterlegten Worten auch konkrete nachprüfbare Taten folgen lässt.

Die Reaktionen der Politiker fielen erwartbar aus. Geflissentlich versicherten sie den jungen Leuten die Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen. Besonders im dafür vorgesehenen Tagesordnungspunkt Ö 6 f. wurden sämtliche Vertreter der Fraktionen nicht müde zu betonen, dass sie voll und ganz hinter dem von der Landesregierung ausgegebenen Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 stehen.

Die dafür zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung für die Stabsstelle Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Mobilität und Energie bekam noch einmal ausreichend Gelegenheit, den Klimaschutzplan und u. a. auch das ehrgeizige Ziel, den Kreis Pinneberg als Vorbild in Sachen Klimaschutz zu etablieren, allen Anwesenden zu präsentieren. Es fiel eine gewisse unterwürfige Grundhaltung aller im Raum bei diesem (anscheinend überlebenswichtigen, allem anderen übergeordneten) Thema auf. Wollte man die recht selbstbewusst erscheinenden Vertreter dieser, alle anderen Probleme in den Schatten stellenden, neuen Weltdoktrin nicht verärgern? Mir jedenfalls schien es so.

Die Fraktion der CDU mahnte eine sorgfältige Überprüfung der Finanzierung der aus ihrer Sicht ehrgeizigen Zielsetzungen an. Zum Beispiel müsse sich die Umstellung des Kreisfuhrparks auf Öko-Treibstoffe am Ende wirtschaftlich rechnen. Dennoch beeilte man sich, zu versichern, man habe die Dringlichkeit des Klimaschutzes verstanden und wolle daran auch unbedingt mitwirken. Dennoch stellte die Fraktion den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes: „Wir sind noch nicht ganz durch.“ Damit meinten sie das 165 Seiten umfassende PDF-Dokument, in dem die Verwaltung in aller Ausführlichkeit die wissenschaftlich über jeden Zweifel feststehende Tatsache des die Menschheit bedrohenden Klimawandels beschreibt und die geeigneten Maßnahmen des Kreises Pinneberg zum Schutz des Weltklimas vorstellt.

Die Fraktion der SPD begrüßte das Papier und bedauerte zugleich, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung (KUSO) in seiner letzten Sitzung ebenfalls die Vertagung der Befassung beschlossen hatte. In jener Sitzung am 28.09.2023 war festgestellt worden, dass man an diesem Papier seit 2 Jahren arbeite, es konstruktive Gespräche mit Kommunen gegeben habe und man jetzt endlich auch mal in die Gänge kommen müsse. Auch die Gelder für erste Maßnahmen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) seien bewilligt, freigegeben, sogar eingeplant und könnten ab Januar 2024 eingesetzt werden, hieß es da.

Nun wurde festgestellt, der Kreis müsse integriert denken, die Umsetzung des IKK setze eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen voraus.

Die Fraktion der CDU wiederholte ihre grundsätzlich positive Einstellung zum Klimaschutz. Dennoch wolle man die Beratungen nochmal in die Fraktionen verweisen. Es müsse auch geklärt werden, was die Kommunen wollen, von denen so manche mit dem Rücken zur Wand stehe. Man müsse generell auch darauf achten, dass nicht der Eindruck entstehe, der Kreis wolle den Kommunen sein Konzept „aufoktroyieren“. Eine Frage, die es beispielsweise auch zu beantworten gebe, sei, wer denn die Pilotprojekte für die Energieversorgung bezahlt.

Dieser Argumentation und auch der Bitte um weitere Beratung in den Fraktionen schloss sich die Fraktion der FDP an. Die Kommunikation von Kreisebene zu den Kommunen müsse an diesem Punkt verbessert werden. Auch sei es keineswegs mal eben so leicht, alle Heizungen zu erneuern, denn einerseits könnten diese nicht in der erforderlichen Menge beschafft werden und andererseits fehlten die entsprechenden Fachkräfte, die die Installationsarbeiten in der gewünschten Zeit bewältigen könnten.

Kurz und gut:

Die Argumente wurden lang und breit ausgetauscht, Fragen aufgeworfen und schließlich stand eines fest: Zuständig für die Umsetzung und beschlussfähig in der Sache ist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung (KUSO). Dorthin solle die Sache noch einmal verwiesen werden, damit er sich dann im November damit befassen und ggf. beschließen könne.

*

Eine ähnliche Beratungs- und Stimmungslage gab es im gleich darauf folgenden Tagesordnungspunkt Ö 6.1 (Antrag zum Integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises Pinneberg; hier: integriertes Mobilitätsmanagement), in dem u. a. moniert wurde, dass beim Ausbau von Fahrradwegen zwar die Streckenabschnitte zwischen den Gemeinden gut ausgebaut seien, aber dann fehle es an den adäquaten Wegeanschlüssen in den Gemeinden, das müsste doch besser gehen.

Die SPD kritisierte, dass der Antrag der Grünen so kurzfristig die anderen Fraktionen erreicht habe, und dies, obwohl der Wirtschaftsausschuss das IKK lediglich zur Kenntnis nehmen kann, weil tatsächlich ja der KUSO federführender Ausschuss ist. Zugleich aber bat man darum, den Antrag in den Formulierungen zu konkretisieren und dabei solle der KUSO fachlich beratend zur Seite stehen.

Diesem Wunsch schloss sich die CDU-Fraktion an und ergänzte mit dem Wunsch nach weiterer Konkretisierung in der Frage, was mit dem Antrag eigentlich bezweckt werde.

Herr Schmitz von der Grünen-Fraktion fasste das Ganze pragmatisch zusammen: „Ich möchte mit dem Fahrrad möglichst von A nach B gelangen und zwar möglichst im ganzen Kreis und besonders von Dorf zu Stadt und umgekehrt. (…) Keiner der Sektoren (ÖPNV, Radwegeplaner etc.) kann das IKK allein umsetzen, es muss alles zusammen konzipiert werden, sonst wird es nicht funktionieren.“ (Gedächtniszitat)

Geduldig, bald nachsichtig lächelnd, bald missbilligend den Kopf schüttelnd, nahmen die jungen Klimahohepriester die fachlichen Ausführungen der Referentin und die eilfertigen Beteuerungen der Fraktionssprecher entgegen, warteten die sich doch ziemlich in die Länge ziehende Debatte der Politiker und Verwaltungsvertreter ab und verließen dann weitgehend zufriedengestellt nach Beendigung der entsprechenden Tagesordnungspunkte den Sitzungsraum.

Die Tagesordnungspunkte Ö 7 bis Ö 15 wurden recht zügig zur Kenntnis genommen, eingebrachte Anträge mehrheitlich angenommen oder in die Fraktionen zur weiteren Beratung verwiesen, einzig der Tagesordnungspunkt Ö 10 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Kommentar

Keine Frage, das Klimathema durchdringt und besetzt alle Politikbereiche, im Kleinen, also in der Kommunalpolitik (Gemeinden, Städte und Kreise), wie im Großen (Landes- Bundes- und Europapolitik) und auch in den internationalen Organisationen (UNO, WHO und die zahllosen Nichtregierungsorganisationen [NGOs]). Sie alle haben die neue Weltreligion angenommen, CO2 ist die aktuelle Ausgeburt des Bösen und muss bekämpft werden. Man glaubt tatsächlich, indem man ein paar Kohlekraftwerke hier schließt, Teile der Energieversorgung den volatilen und keineswegs grundlasttauglichen Energielieferanten aus Wind und Sonne dort neu errichtet und Autos reduziert oder mit elektrischem Strom antreibt, die Welttemperatur auf einen Anstieg von 1,5° C begrenzen zu können. So, als gäbe es einen irgendwo auf der Welt installierten Thermostat, an dem sich dies zielsicher und dauerhaft einstellen ließe.

Und dieser Idee fixe hat sich alles und jeder unterzuordnen, nur so könne die mit tödlicher Sicherheit herannahende Katastrophe des nicht rückgängig zu machenden Kipppunktes im stetig steigenden Weltfieber vielleicht noch abgewendet werden. Schaut auf unseren Nachbarplaneten, die Venus und seht, welch verheerende Wirkung es für uns alle hat, wenn die Teufelsspirale aus CO2-verursachtem Temperaturanstieg, erhöhten Anteilen des Treibhausgases in der Atmosphäre und daraus wiederum resultierendem exponentiellen Anstieg der Temperaturen nicht rechtzeitig gestoppt wird (hierzu empfehle ich, in die Suchleiste des Browsers Folgendes einzugeben: erde co2 venus).

Zitat:

Der sehr hohe Anteil von Treibhausgasen (hauptsächlich Kohlendioxid) sorgt für einen enorm starken Treibhauseffekt auf dem Planeten. Der Großteil der Sonnenstrahlung, die durch die dichte Wolkenschicht dringt, wird von der unteren Atmosphäre absorbiert und in Infrarotstrahlung umgewandelt. Durch den Treibhauseffekt ist die Temperatur an der Oberfläche überall extrem hoch. (…) Auf Bodenniveau fällt die Temperatur nie unter 440 Grad Celsius, (…). Die durchschnittliche Temperatur beträgt 464 Grad Celsius, also noch wesentlich heißer als die üblichen Backofen-Temperaturen. Quelle: Venus – Atmosphäre | astropage.eu

Ein Horrorszenario fürwahr. Damit es auf der Erde nicht dazu kommt, steht der Mensch, der durch sein unverantwortliches Handeln droht, die Teufelsspirale der unaufhaltsamen Erderwärmung weiter zu forcieren, in der Pflicht, alles zu tun, um diese Bedrohung abzuwenden.

So glauben es alle, so beten sie es täglich nach und haben sich in eine Situation manövriert, die ihnen nicht zu realisierende Erfolge abverlangt. Und sei es der Menschheit Untergang, das Weltklima muss geschützt werden! Alle haben mitzutun, niemand darf sich der Weltrettung verweigern, ein jeder muss Opfer bringen.

Unter dieser weltweit installierten Prämisse sehen sich die Führer der Welt zum Handeln genötigt. Und auch der Kreis Pinneberg ist dabei, glaubt an das schier Unmögliche und möchte Vorbild sein. So steht es jedenfalls in der Beschlussvorlage Integriertes Klimaschutzkonzept für den Kreis Pinneberg.

Zitat:

Der Kreistag hat am 15.06.2022 beschlossen, die Zielsetzungen von Bundes-Klimaschutzgesetz und Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) im Kreisgebiet zu verwirklichen. (…) Zudem erkennt der Kreis mit dem Grundsatzbeschluss seine Vorbildfunktion an (…)

Und weiter:

Die neue Landesregierung Schleswig-Holsteins hat im Koalitionsvertrag im Juni 2022 festgelegt, bis 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen (…)

Entsprechend sollte sich auch der Kreis Pinneberg (…) zukünftig ambitioniertere Klimaschutzziele setzen und sich verpflichten, (…) bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

So ist es festgelegt, dieses Papier liegt dem gesamten Kreistag in allen Fachausschüssen vor, alle sind daran gebunden, niemand darf sich verweigern. Die Zukunft wird zeigen, ob die Weltuntergangspropheten diesmal recht hatten oder ob sie, wie schon so oft in der Menschheitsgeschichte, nichts als bloße Phantastereien als unumstößliche Wahrheit verkündeten, die vom Fortgang der Geschichte hinweggefegt wurden.

Hauptausschuss

Zu den im Einzelnen behandelten Themen verweise ich auf die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen im ALLRIS-Kalender.

Damit komme ich gleich zu Tagesordnungspunkt Ö 7, Schaffung von temporären Flüchtlingsunterkünften. Bereits im Vorwege war im ALLRIS-Kalender folgender Eintrag zu lesen:

Es ist beabsichtigt, diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung am 01.11. zu behandeln. Zu der Thematik gibt es kurzfristig eine nichtöffentliche Mitteilungsvorlage

In der Sitzung wurde gleich zu Beginn in der Festsetzung der Tagesordnung beschlossen, diesen TOP abzusetzen.

In diesem Zusammenhang gab es einen entsprechenden TOP (Ö 13.2) im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung, in dem offenbar die oben erwähnte Mitteilung verlesen wurde.

Kommentar

Es fällt doch auf, dass Informationen rund um das Thema Flüchtlingsunterkünfte von Seiten des Kreises nur äußerst zurückhaltend nach außen gegeben werden. Fürchtet man das Volk?

*

Die Tagesordnungspunkte Ö 9.2.2, Nachtragshaushalt 2023/2024 für die Stabsstelle Landrätin und Kommunikation und Ö 9.2.3, Nachtragshaushalt 2023/2024 für die Stabsstelle Strategisches Controlling und Beteiligungswesen wurden abgesetzt. Laut Beschlussvorlage sollen sie in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 01.11.2023 behandelt werden.

Tagesordnungspunkt Ö 6 behandelte einen Antrag der SPD-Fraktion auf „Erhöhung der Fraktionszuwendungen“. In ihrem in der Beschlussvorlage hinterlegten Schreiben (Vorlage-Sammeldokument) an die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Heike Beukelmann, begründet die Fraktion ihren Antrag u. a. wie folgt:

Die Beträge in der Richtlinie zur Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln des Kreises Pinneberg sind seit 2014 unverändert geblieben. Die Inflation ist im Zeitraum 2014 bis 2023 um 23.3 % gestiegen. Für 2024 liegen die Prognosen bei ca. 3 %. Von daher soll der Sockelbetrag von 2.300,- auf 2.875,- Euro und die Zuwendung je Abgeordneten von 800,- auf 1.000, – Euro angehoben werden (Steigerung um 25 %).

Danach sollen die Beträge alle drei Jahre um den Inflationsausgleich angepasst werden.

Zwischenzeitlich sind erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen, so auch für

  • Klausurtagungen (einschließlich Übernachtungskosten)
  • Fortbildung und Reisekosten im Auftrag der Fraktion

Der Zeitaufwand und die institutionellen Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Engagement hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert. Aufgrund der Zunahme von Sitzungen, AG’s, Lenkungsgruppen, (…) wird es für die ehrenamtliche Selbstverwaltung immer schwerer, die Wahrnehmung der Termine sicherzustellen.

Es sei, so der Fraktionsvorsitzende, Hans-Peter Stahl, kaum noch verständlich, wieso dieses Thema so lange nicht angegangen worden sei. Stattdessen sei es immer wieder in die Fraktionen verwiesen worden, aber bis heute ohne Ergebnis. Klar sei jedenfalls, dass „wir unsere Arbeit so nicht fortsetzen können, wenn es keine Anhebung gibt“, so Stahl.

Diesem Befund schloss sich die Grünen-Fraktion an.

Helmuth Ahrens (CDU) mochte sich diesem Votum nicht so ohne Weiteres anschließen. In einer Zeit schwieriger Haushaltsberatungen, die zum Teil auch deutliche Reduzierungen einzelner Gebiete zur Folge habe, sei es den Bürgern nur schwer zu vermitteln, dass überall gespart werde, „nur nicht bei uns selbst“, so Ahrens. Deshalb plädierte er dafür, die Sache aufzuschieben, sie habe keine Eile.

Dem schloss sich die FDP-Fraktion im Wesentlichen an.

Ebenso votierte die AfD-Fraktion, die das Anliegen ebenfalls in die Fraktionen verweisen wollte.

Die Vertreterin der Grünen wandte ein, man müsse gut arbeiten können, dazu sei die Erhöhung erforderlich, zudem handele es sich hierbei um eine verhältnismäßig kleine Summe.

Dem entgegnete Frau Beukelmann, die Vorsitzende des Hauptausschusses, in Rede stünden insgesamt Haushaltsgelder in Höhe von über 78.000 EUR, das sei eben keine „kleine Summe“. Sie halte jedenfalls den Antrag zu dieser Zeit für „nicht passend“.

Daraufhin meldete sich noch einmal Hans-Peter Stahl (SPD) zu Wort. Wann wenn nicht jetzt in den Haushaltsberatungen und dem zu beschließenden Nachtragshaushalt sei der geeignete Zeitpunkt, auch über die Erhöhungen in den Fraktionszuwendungen zu beraten? Das Ehrenamt verdiene es, auch auf diese Weise seine Wertschätzung zu erfahren. „Irgendwie ist ja für solche Diskussionen, wenn es um die Erhöhung von Bezügen geht, immer der falsche Zeitpunkt“, so Stahl. „Ich habe das noch nie anders erlebt. Immer gab es Gründe, zu sagen: Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt. Aber ich finde, es muss jetzt geregelt werden.“

Die Vorsitzende griff die Anträge auf Verweis in die Fraktionen noch einmal auf und bat die Fraktionen, sich untereinander über diese Angelegenheit zu verständigen. Gleichzeitig mahnte sie, man müsse „aufpassen, welches Signal wir in der Zeit von Kürzungen damit aussenden, uns selbst eine Erhöhung der Bezüge zu genehmigen“.

Kommentar

Es wäre jetzt ein Leichtes, die ’nimmersatten‘ Politiker ob ihrer ‚Gier‘ und ‚Selbstbedienung‘ zu geißeln, schließlich ist das ja das allseits bekannte und immer wieder gern vorgeführte Klischee. Da ich aber nun seit einigen Wochen selbst in die Tätigkeit des Kreistages hinein-’schnuppern‘ konnte, beginne ich, mein Bild über die politische Arbeit, die ja ehrenamtlich getan wird, zu vervollständigen.

Ich selbst begleite unseren Abgeordneten, Juan Gruben, nun, seit er als Abgeordneter unserer Partei in den Kreistag gewählt wurde. Ich sitze mit all den Politikern und Fachangestellten der Kreisverwaltung meist stundenlang in den Ausschüssen oder im Plenum im Kreistag, höre ihre Fachdialoge, verfolge die Debatten zu den Einzelthemen, in die Juan und ich uns in Teilen (er) oder vollständig neu und umfassend (ich) einarbeiten müssen. Da gibt es als Vorbereitung (so es die dafür aufgewendete freie Zeit erlaubt) die Tagesordnung und die dazu hinterlegten Beschlussvorlagen anzuschauen, dann noch die zusätzlich eingestellten Dokumente wenigstens zu überfliegen, um halbwegs darüber im Bilde zu sein, um was es im Großen und Ganzen in den Ausschussberatungen gehen wird. Juan als Abgeordneter des Kreistags und Mitglied im Hauptausschuss hat darüber hinaus weitere, umfassende Fachliteratur zu wälzen, damit er ggf. seine Redebeiträge und die Vorschläge, die er unterbreiten möchte, auf einer soliden Grundlage stehend vortragen kann.

Für all das ist ein enormes Arbeitspensum erforderlich und es verschlingt sehr viel aufgewendete und überall, nur nicht zuhause verbrachte Zeit. Für all die Zeit und den Arbeitsaufwand erhalten die hier ehrenamtlich Tätigen keinerlei Geld, auch, weil dieBasis eben nicht in Fraktionsstärke im Kreistag vertreten ist.

Dass die Fraktionsabgeordneten eine Aufwandsentschädigung erhalten, erachte ich vor dem Hintergrund des oben Geschilderten für angemessen. Da mag man gern über die Höhe auch des den Fraktionen zugewiesenen Sockelbetrags streiten, aber ich kann grundsätzlich nichts daran falsch finden, dass erhebliche Arbeit – auch ehrenamtliche – irgendwie vergütet wird.

Im letzten Bericht war von dem meiner Ansicht nach höchst unbefriedigenden Zustand die Rede, dass der Behindertenbeauftragte des Kreises lediglich als Ehrenamt bisher unter Mininjobniveau vergütet wurde. Es ist – kaum verwunderlich – seit 1. Januar 2023 unbesetzt.

Die Widersprüchlichkeit – hier die unbesetzte Stelle des Behindertenbeauftragten mit skandalös niedrig anberaumter Entschädigung, da das Gesuch eines Inflationsausgleichs der Fraktionszuwendungen alle drei Jahre der SPD-Fraktion – in der Behandlung der verschiedenen Ehrenämter darf und soll meines Erachtens problematisiert und in diesem eklatanten Fall einer Ungleichbehandlung auch gern scharf kritisiert werden.

*

Bleibt zum Schluss noch von einer gewissen Kuriosität zu berichten, in der Politik und Verwaltung uns exemplarisch vorführen, welche Blüten das Bemühen um ständige und allzeit bereite Unterwerfung unter die einzig richtige, moralisch absolut gesetzte Erzählung im politischen Zeitgeist treibt. Die Rede ist von der durch die Landrätin, Frau Elfi Heesch, angeregten Beflaggung aller Kreisverwaltungsgebäude mit der Fahne Israels. Dies als Zeichen der Solidarität mit den Opfern der Anschläge der Hamas, von denen die Medien ausführlich berichteten. „Wir möchten da mitmachen“, war das ausgegebene Motto, hinter dem man sich im Ausschuss sofort versammelte. Zu klären war dann nur noch, ab wann und wie – Vollmast oder Halbmast? Halbmast schied aus, denn das bedeutet Staatstrauer, die nicht angeordnet worden war. Also Vollmast, aber ist das das richtige Zeichen für Solidaritätsbekundungen?

Man wolle sich darum kümmern, sagte ein Vertreter der Kreisverwaltung.

Jugendhilfeausschuss

Zu den im Einzelnen behandelten Themen verweise ich auch an dieser Stelle auf die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen im ALLRIS-Kalender.

Zum Tagesordnungspunkt Ö 6.3, Umsetzungsempfehlung zur Einführung einer kreisweiten Sozialstaffelregelung für die nachschulische Betreuung im Kreis Pinneberg, und dem sich darauf beziehenden Änderungsantrag der Grünen (TOP Ö 6.3.1, ) entspann sich eine einstündige, zum Teil heftig und emotional geführte Debatte, in der besonders die Vertreterin der Grünen, Frau Dr. Nadine Mai, leidenschaftlich, engagiert und entschlossen für ihren Standpunkt und die Annahme und Umsetzung ihres Antrags kämpfte.

Die unter Ö 6.3 hinterlegte Beschlussvorlage der Kreisverwaltung besagt:

Der Kreistag beschließt die Einführung einer umfassenden Sozialstaffelregelung inkl. der Regelungen zur Geschwisterermäßigung für alle Schülerinnen und Schüler im Kreis Pinneberg, die ein nachschulisches Betreuungsangebot an einer Grundschule besuchen, sofern für die Betreuungsleistung:

  • wöchentlich mindestens 10 Betreuungsstunden vorliegen,
  • eine regelmäßige Betreuung an mindestens 4 Tagen in der Woche erfolgt
  • eine Betreuung von mindestens 30 % aller Schulferientage im Jahr angeboten wird (abzgl. Feiertage) und
  • eine Mittagsverpflegung angeboten wird.

Die Umsetzung der Sozialstaffel inkl. der Regelungen zur Geschwisterermäßigung erfolgt gemeinsam zum 01.01.2025 und berücksichtigt die formalen Regelungen analog zum §7 des Kindertagesförderungsgesetzes.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Berechnung und Bescheiderstellung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erstellen.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden in die mittelfristige Finanzplanung zum Nachtragshaushalt 2023 eingeplant.

Der Änderungsantrag der Grünen lautet wie folgt:

Die Geschwisterermäßigung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kindern Kindertagesstätten nach § 12 „Geschwisterermäßigung im Rahmen der Sozialstaffelregelung“ wird ab dem 01.01.2024 gemäß Kreistagsbeschluss vom 03.05.2023 umgesetzt.

Die Erarbeitung einer „Kreisweiten Sozialstaffel-Regelung im schulischen Ganztag“ soll gemeinsam mit den Kommunen, jedoch in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und Blick auf die Einführung des Rechtsanspruches fortgeführt werden.

Der Streit entbrannte vor allem an den unterschiedlichen Daten, die für die Umsetzung vorgesehen waren und an der Frage, ob alle Kinder, „die ein nachschulisches Betreuungsangebot an einer Grundschule besuchen“ in den Genuss der Sozialstaffelregelung kommen sollen oder, wie es der Antrag der Grünen vorsah, erst einmal nur die Kita-Kinder, und dann, wie am 03.05.2023 im Kreistag beschlossen, ab 01.01.2024.

Dies hatte das von der Verwaltung vorgestellte Gesamtpaket „einer umfassenden Sozialstaffelregelung inkl. der Regelungen zur Geschwisterermäßigung für alle Schülerinnen und Schüler im Kreis Pinneberg“ nämlich erst ab 01.01.2025 in Aussicht gestellt.

Dies wollten die Grünen so unter gar keinen Umständen hinnehmen, sollten die dringend auf die Unterstützung angewiesenen Familien nach den Plänen der Kreisverwaltung (und aller anderen Fraktionen, die dem zustimmen wollten) doch gezwungen sein, darauf noch ein ganzes Jahr warten zu müssen.

Die durch die Umsetzung des Grünen-Antrags verursachte Benachteiligung all der anderen Kinder wollten wiederum weder der dafür zuständige Fachdienstleiter noch die anderen Fraktionen akzeptieren. Auch die durch diese veränderte Regelung auseinander gerissene ursprüngliche Paketlösung (Beschlussvorlage Ö 6.3, s. oben) nahm man von Seiten der übrigen Fraktionen nicht widerspruchslos hin.

Der Fachdienstleiter sah sich im Hinblick auf das durch seine Fachdienststelle Leistbare nicht in der Lage, die erwartbare Flut an Förderanträgen mit dem bestehenden Personalstock zu leisten. Dazu seien bis zu 15 neu einzustellende Sachbearbeiter nötig und selbst dann sei fraglich, wie all die Anträge in der geforderten Frist bearbeitet werden könnten. Auf keinen Fall aber sei dies vor dem 01.01.2025 zu schaffen.

Frau Mai bestand darauf, sich an den Kreistagsbeschluss vom 03.05.2023 zu halten, wonach den Kita-Kindern die Geschwisterermäßigung ab 01.01.2024 zugute kommen sollte.

Aber das war an diesem Abend nicht durchzusetzen, wie sehr sich die Abgeordnete der Grünen auch Löwen gleich für ihre ‚Schützlinge‘ einsetzte. Selbst Appelle an das Mitgefühl für die jetzt leer ausgehenden, besonders bedürftigen Familien halfen nichts, die anderen Abgeordneten mochten dem Antrag der Grünen nicht beispringen.

So blieb es erst einmal bei der Beschlussvorlage der Kreisverwaltung, also dem Gesamtpaket, das aber auch nicht jetzt endgültig beschlossen, sondern vertagt wurde.

Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

Die Tagesordnung kann auch hier im ALLRIS-Kalender eingesehen werden.

Zwei Themen seien in aller Kürze erwähnt.

1. TOP Ö 10, Erinnerungskonzept. Hierbei geht es um diese Beschlussvorlage:

Zur Umsetzung des Erinnerungskonzeptes über die Weiterentwicklung der Kultur des Erinnerns an den Nationalsozialismus und seine Nachgeschichte im Kreis Pinneberg wird zum 01.01.2024 eine hauptamtliche Struktur im Umfang von 30 Wochenstunden aufgebaut.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Folgekonferenz zum Erinnerungskonzept bis zum Mai 2024 durchzuführen und die daraus sich ergebenden Maßnahmenempfehlungen in die politischen Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/ 2026 zu geben.

Strittig im Ausschuss war die Beantwortung der Frage: Hauptamt oder Ehrenamt? Und welche Qualifikationen muss der ‚Kümmerer‘ mitbringen? Man war sich schnell einig, dass es ein akademisch Gebildeter schon sein müsse – ein Historiker, Politologe oder Soziologe. Dann wurde erörtert, auf welcher Stundenbasis die Stelle ruhen solle: 30 Stunden/Woche, die würde das Amt wohl an Zeitaufwand erfordern.

Einzig bei der Errichtung einer hauptamtlichen Stelle mochten vor allem CDU und FDP nicht mitmachen. Dann also Ehrenamt. Aber kann man dann dieselbe Qualifikation voraussetzen?

Vorsicht!, mahnten die Grünen. „Den letzten Ehrenamtler haben wir ‚verbrannt‘.“ Es müsse dann doch wohl ein Hauptamt sein, vor allem auch, weil man sonst bei der Qualifikation Abstriche hinnehmen müsse.

„Dem wird die CDU jedenfalls nicht zustimmen, das möchten wir schon mal ankündigen.“

Am Ende stand der Kompromiss: Es bleibt beim Ehrenamt, aber man bemüht sich um einen Akademiker (vielleicht ein pensionierter Historiker etc.).

2. Zum Schluss noch eine nachdenklich stimmende Beobachtung bei einer Abstimmung (zu Ö 12.7):

Der in Rede stehende Antrag wurde mit 7 zu 5 Stimmen angenommen, wobei eine der fünf Gegenstimmen aus der AfD kam. Als die übrigen vier (aus der CDU) bemerkten, dass sie im Begriff standen, gemeinsam mit der AfD mit Nein abzustimmen, beschlossen sie rasch, diese drohende Gefahr einer möglichen ‚Zusammenarbeit‘ abzuwenden und enthielten sich.

Man hat schließlich den Ruf der bewahrten politischen Hygiene zu verteidigen.