‚Lufthoheit über Kinderbetten‘ und Klima-‚Heranführung‘ der Jüngsten – wenn Kinder zu Objekten des Staates werden

Persönlicher Bericht mit Anmerkungen zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2023

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (Grundgesetz [GG] Art. 6 Abs. 2 Satz 1 sowie Sozialgesetzbuch [SGB] 8 § 1 Abs. 2 Satz 1)

Wer würde dieser Feststellung nicht spontan zustimmen? Kinder sind das Geschenk des Lebens an die Vereinigung von Mann und Frau, die einander in Liebe zugetan sind. Gemeinsam mit dem erst werdenden, dann zur Welt gebrachten Kind bilden sie eine Familie, in der das Kind behütet, gewärmt, geliebt und ob seiner bloßen Existenz angenommen wird. Diese Kleinstgemeinschaft dreier, einander auf intime Weise vertrauter Menschen genießt den „besonderen Schutz“ der auf das Grundgesetz verpflichteten „staatlichen Ordnung“ in Deutschland (GG Art. 6 Abs. 1).

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Aus den traumatisierenden Erfahrungen der 12 Jahre dauernden Gewaltherrschaft hatten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates gelernt, als sie sich am 1. September 1948 in Bonn, im Museum König versammelten, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten, aus der dann – zunächst als Provisorium für Westdeutschland – das Grundgesetz und schließlich die gesamtdeutsche Verfassung wurde.

Nie wieder sollte ein übermächtig gewordener Staat gewaltsam ins Herz der Gesellschaft eindringen oder es gar auseinanderreißen dürfen. Zu plastisch standen allen damals Beteiligten die Bilder der Rampen vor Augen, an deren Gleisen Menschen aus Viehwaggons stiegen, um im nächsten Augenblick von bewaffneten und nicht lange fackelnden Männern in Arbeitsfähige und noch nicht (Kinder) oder nicht mehr (Alte, Schwache und Kranke) Arbeitsfähige eingeteilt und gruppiert zu werden. Erstere hatten vorerst Glück (wenn man es denn so nennen konnte) und blieben noch eine Weile am Leben, während Letztere gleich ihrem Ende entgegengehen mussten.

Die Schergen wie auch das gesamte herrschende Establishment schreckten eben auch und gerade nicht vor der Keimzelle jeder menschlichen Gesellschaft, der Familie, zurück, so wussten es die wenigen Überlebenden dieses Terrorregimes in den Nürnberger Prozessen (vom 20. November 1945 bis 14. April 1949) zu berichten.

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Der Staat hat in den Wohnungen seiner Bürger nichts zu suchen (GG Art. 13 Abs. 1). Noch viel weniger geht es ihn etwas an, was Menschen in gegenseitigem Einvernehmen in ihren Privaträumen tun (GG Art. 13 Abs. 1) oder welche Liebesbindungen sie eingehen (GG Art. 1 + 2). Auch soll der Staat sich nicht darum kümmern, welche Religion, welchen Glauben oder welche Weltanschauung Eltern an ihre Kinder weitergeben (GG Art. 4). Dies alles hat den Staat nicht zu interessieren, er hat neutral zu sein.

Das Vorgesagte steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten, die jedem einzelnen Menschen qua Geburt zu eigen sind und die der Staat zu achten und zu schützen hat (GG Art. 1 Abs. 1 Satz 2). Geraten Grundrechte in ihrer Wahrnehmung und Ausübung miteinander in Konflikt, wird eine Güterabwägung unausweichlich, wobei hierbei den Individualrechten stets Vorrang vor Gemeinschaftsrechten einzuräumen ist (der Staat darf die Bürger nicht zu Objekten seines Handelns machen). Als Beispiel könnte das Recht und die den Eltern zuvörderst obliegende Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder (GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1) dienen, denen die Persönlichkeitsrechte (GG Art. 1 + 2) entgegenstehen. Passenderweise heißt es daher auch in Artikel 6 Abs. 2 Satz 2: „Über ihre Betätigung (die Pflege und Erziehung der Kinder) wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Was hat das alles mit dem heutigen Bericht über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu tun? Wieso muss in einem solchen Bericht über Grundrechte nachgedacht werden, wenn doch die staatlich organisierte und bereitgestellte Jugendhilfe eigens dem Zweck des Schutzes und der individuellen Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gewidmet ist?

Und schließlich: Inwieweit besteht angesichts dieser im Grunde menschenfreundlichen Intention überhaupt die Gefahr einer Verdinglichung von kindlichen oder jugendlichen Schutzbefohlenen? Wo droht hier die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche zu Objekten des Staates gemacht werden?

Vor dem Hintergrund der nachfolgend referierten, im Jugendhilfeausschuss behandelten Themen wird – so hoffe ich – die Brisanz und Aktualität der oben aufgeworfenen Fragen ersichtlich. Nimmt man hinzu, was besonders seit Bestehen der gegenwärtigen Bundesregierung an beinah täglich neuen Verordnungen oder Gesetzesentwürfen bekannt wird, kann die Dringlichkeit solcher Fragen kaum ignoriert werden.

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Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Am vergangenen Donnerstag hatte der Jugendhilfeausschuss Besuch. Charlie war da, ein überlebensgroßes Maskottchen des „offenen Kinder- und Jugendtreffs“ (dem Komet) der Stadt Pinneberg.

Charlie und seine Begleiter untermalten mit ihrer auffälligen Erscheinung die Präsentation der Bestandsanalyse der Offenen Kinder – und Jugendarbeit (OKJA), vorgestellt von Prof. Dr. Wibke Riekmann und Diplom-Politologen Oliver Stettner vom Kommunalpädagogischen Institut (kp_i) in Hamburg.

Dieses Institut übernimmt wissenschaftliche Forschungsaufträge sowie das Projektmanagement, die Qualitätssicherung und Evaluation pädagogischer Projekte. Es plant, organisiert und moderiert Fort- und Weiterbildungsangebote und berät kommunale Bildungs- und Jugendhilfepolitik.

Zu diesem Zweck erhebt es Daten über den konkreten Zustand z. b. von Jugendhilfeeinrichtungen, befragt die davon betroffenen Mitarbeiter und die involvierten Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern. Anschließend erstellt es eine systematische Analyse und gibt Tipps und Hinweise für eine professionell ausgerichtete Verbesserung der Jugendarbeit.

Eine solche Analyse hatte das Kommunalpädagogische Institut im Auftrag der Pinneberger Kreisverwaltung vorgenommen und stellte sie nun dem Jugendhilfeausschuss vor. Mit der Vorstellung dieser Bestandsanalyse war der erste Teil einer angedachten Bestands- und Bedarfsanalyse der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) abgeschlossen.

Für den Gesamtprozess waren im Haushalt des Kreises bereits alle bereitzustellenden Mittel in Höhe von insgesamt 95.795 Euro brutto veranschlagt worden. Dennoch musste der Jugendhilfeausschuss nach Abschluss des ersten Teils (Bestandsanalyse mit Kosten in Höhe von 19.792 Euro) nun entscheiden, ob der Prozess der Bestands- und Bedarfsanalyse der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) nun mit dem zweiten Teil (Bedarfsanalyse mit Kosten in Höhe von 76.000 Euro) fortgesetzt werden sollte.

Und zu diesem Anlass waren auch Charlie und seine beiden Begleiter vom Komet aus dem Pinneberger Quellental angerückt, verteilten Flyer und kleine Broschüren an die Anwesenden und ließen sich werbewirksam in Gruppenfotos und für Selfies ablichten. Sie ernteten überwiegend Zuspruch, Unterstützung und zum Teil schiere Begeisterung, und kaum ein Abgeordneter ließ es sich nehmen, zusammen mit Charlie vor den zahlreich gezückten Handys zu posieren.

Da aber die Tagesordnung lediglich den Evaluationsbericht des Kommunalpädagogischen Instituts (Bestandsanalyse, Teil 1 ) und einen Beschluss über die Bereitstellung der Mittel für den zweiten Teil (Bedarfsanalyse) vorsah, erhielten Charlie und seine Begleiter keine weitere Gelegenheit, ihren Kinder- und Jugendtreff (Komet) vorzustellen.

Zu den genauen Daten, Fakten und vor allem Zahlen, Diagrammen und Prognosen im Bericht der beiden Referenten kann und will ich hier nichts Näheres ausführen, es wird hierzu in der kommenden Zeit einen nachgereichten schriftlichen Bericht des Kommunalpädagogischen Instituts auf der Webseite der Kreisverwaltung (ALLRIS) geben, der dann hier verlinkt wird.

Von Seiten der Abgeordneten gab es einige Nachfragen: Ob denn auch kirchliche Institutionen in den Bericht aufgenommen worden seien, wie man Jugendliche erreichen könne, die nicht schon eh in den Einrichtungen eingebunden seien und wie man mit dem Spannungsfeld zwischen Schule und Einrichtungen umgehen könne, besonders wenn Lehrer unaufgefordert und spontan einfach mal so vorbeischauen wollten, um zu erfahren, was ihre ‚Problemschüler‘ denn so in ihrer Freizeit täten.

Ja, so die Referentin, Frau Prof. Dr. Wibke Riekmann, dieses Spannungsfeld existiere und zuweilen gebe es ja auch Verschränkungen, zum Beispiel, wenn in Schulgebäuden auch noch die anderen Angebote der Kinder- Jugendarbeit untergebracht seien. Deswegen sei es bei der Evaluation so wichtig, alle Betroffenen zu hören, um dann in der Bedarfsanalyse die besten Lösungen für alle herauszustellen.

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Die Bestellung Herrn Adham Shannans als bürgerliches Mitglied mit beratender Stimme zum Beauftragten für Ausländerbelange erfolgte einstimmig, wenngleich Burghard Schalhorn (AfD-Fraktion) es sich nicht verkneifen konnte, nachzufragen, wieso denn zusätzlich noch jemand benötigt werde, der sich um Ausländer kümmert. Die federführende Fachbearbeiterin des Fachdienstes Jugend / Soziale Dienste, Frau Christina Bernklau, ahnte die Motivation hinter der Frage Schalhorns und versetzte, dies sei ein Ehrenamt und dem Kreis entstünden durch die Bestellung Herrn Shannans keinerlei zusätzliche Kosten. Es gebe diese Stelle schon seit Jahren, aber sie blieb lange unbesetzt. Umso mehr freue man sich, sie nun endlich in kompetente Hände geben zu können.

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In Tagesordnungspunkt Ö 7, Bericht der Verwaltung, zeichnete der Jugendamtsleiter, Christoph Helms, ein ernüchterndes Bild der Situation in der Begleitung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge. Zwar sei die Besetzung des Jugendamtes mit genügend Fachkräften gegeben und die Fluktuation nicht höher als in anderen Bereichen, jedoch sei die Unterbringung der Jugendlichen „unter Standard“. „Noch müssen wir nicht auf Sporthallen von Schulen zurückgreifen“, so Helms, „aber die Qualität der Unterkünfte ist alles andere als zufriedenstellend.“ Die Verwaltung nähe hier auf Kante.

Sofort meldete sich Burghard Schalhorn zu Wort. „Herr Vorsitzender, mir gefällt es nicht, wie dieses wichtige Thema so rasch abgehandelt wird. Bei der Brisanz ist mir das zu wenig, wenn wir das hier in 5 Minuten abhandeln.“

Er möge ganz beruhigt sein, so entgegnete der Vorsitzende, Ortwin Schmidt (CDU), „wir kommen gleich unter TOP Ö 12.2 darauf zurück.“

Unterdessen sprach die Verwaltung von weiteren Stellen, die eingerichtet werden sollten.

Nochmal meldete sich Schalhorn: Er habe von Zusagen der Ministerin (in Kiel) gehört und wisse nicht, „ob die noch zum Tragen kommen“. Dabei rekurrierte er auf den für verfassungswidrig erklärten Bundeshaushalt, und die daraufhin erfolgte Haushaltssperre in Bund und Ländern. Die Finanzierung solcher Zusagen sei doch mithin nicht sicher.

Es habe solche Zusagen nicht gegeben, so hieß es von Seiten der Verwaltung. Sie hätten bei den Gesprächen des Kreises mit der Ministerin gar nicht im Fokus gestanden. Stattdessen sei es dort in erster Linie um einen Meinungsaustausch gegangen.

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Unter TOP Ö 10, Integriertes Klimaschutzkonzept für den Kreis Pinneberg (IKK), wurde es dann spannend. Die federführende Bearbeiterin, Frau Lea Stumbitz, erhielt Gelegenheit, auch in diesem Ausschuss noch einmal die für sie bedeutsamen Fakten vorzustellen. Hierzu zählten u. a. die Bedeutung der Vorbildfunktion des Kreises Pinneberg im Klimaschutz, die leider noch nicht ansatzweise erreichten Etappenziele in der Reduktion von Treibhausgasen aber eben auch die Betonung der Dringlichkeit dieses so wichtigen Zukunftsthemas. Sie wisse, dass Städte und Gemeinden nicht zum Klimaschutz von Seiten des Kreises genötigt werden könnten, da der Kreis keinerlei Weisungsbefugnisse habe, aber man müsse an das Verantwortungsgefühl aller appellieren, und die Resonanz auf Seiten der Kommunen sei positiv.

Wieder meldete sich Schalhorn zu Wort. Er monierte, man habe die Bürger im Kreis in Sachen Klimaschutz nicht mitgenommen. Über die grundsätzlichen Fragen zu diesem Thema wolle er hier erst gar nicht reden, da könne man eine ganze Menge dazu sagen. „Aber das lasse ich hier mal weg.“ Der Bund dürfe die von Corona auf Klimaschutz umgewidmeten 60 Mrd. € nicht verwenden, „und wir hier im Kreis tun so, als sei nichts geschehen“. Ob sich das Ganze am Ende nicht „als Luftnummer entpuppen“ werde, sei nicht ausgemacht, so Schalhorn. Das alles müsse diskutiert werden dürfen, und dabei müsse man auch die Kritiker zu Wort kommen lassen. Tatsache sei, „dass uns der Klimaschutz teuer zu stehen kommt“, so Schalhorn abschließend.

Dem hielt Schmidt entgegen, nichts zu tun, sei am Ende noch unendlich teurer, das können man sich erst recht nicht leisten.

Christoph Helms, der Jugendamtsleiter, erklärte, er sei „nicht sehr optimistisch, ob wir die 1,5 °C durchschnittliche Erderwärmung schaffen können“. Dennoch dürfe man „die Flinte nicht ins Korn werfen“. Man könne Anreize setzen, die kreiseigenen Gebäude sanieren und beim Fuhrpark nach und nach auf emissionsfreie Fahrzeuge umstellen. Immerhin konnte ein elektrisch betriebener Kleinbus für den Personentransport beschafft werden.

Frau Keck (SPD-Fraktion) ergänzte, nicht alles koste viel Geld, in vielen kleinen Dingen könne man klima- und umweltbewusst leben und sich verhalten. Und hier könne man ganz besonders Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren, sie zeigten sich für das Thema „wesentlich interessierter als so mancher 70jähriger“, sagte Keck – wohl in Anspielung auf Schalhorn.

Die Vertreterin der FDP-Fraktion monierte, die Landrätin habe schon so manche Pressemitteilung im Namen des Kreises in Sachen Klimaschutz herausgegeben, noch bevor das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) abschließend beraten und im Kreistag beschlossen worden sei. Ja, das Thema sei in den Köpfen angekommen, aber nicht leicht umzusetzen. Hier müssten die Kommunen mitwirken wollen, aber es werde wohl kaum zu schaffen sein, die ambitionierten Ziele zu erreichen.

Schließlich meldete sich noch ein Vertreter aus der Praxis zu Wort. Es wollte wissen, ob denn Genehmigungs-Prozesse auch verschlankt und beschleunigt würden. Zum Beispiel brauche es Wochen oder Monate, bis das Genehmigungsverfahren zur Installation von Fotovoltaik-Anlagen auf privaten Dächern durchlaufen sei. Ähnlich sei es mit Förderanträgen. Die Verwaltung beeilte sich zu versichern, die Beschleunigung dieser Verfahren sei ihr ein Anliegen, wenngleich dies jeweils stets ein enormer Aufwand sei.

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Zum Schluss des Berichts der Sitzung des Jugendhilfeausschusses muss noch TOP Ö 12.2 nachgereicht werden. Hierbei geht es um das höchst brisante Thema der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, das gleich zu Beginn der Sitzung (in TOP Ö 7, Bericht der Verwaltung) angerissen und, wie erwähnt, aus Burghard Schalhorns Sicht nicht ausführlich genug behandelt worden war. Im jetzt nachgereichten schriftlichen Bericht von Herrn Helms, dem Leiter des Kreisjugendamtes, zeichnet dieser ein düsteres Bild der gegenwärtigen Situation. Helms schreibt u. a.:

Wie [die Verwaltung] bereits seit geraumer Zeit […] berichtet […], stellt die Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen zunehmend eine kaum noch umsetzbare Aufgabe dar. [Die] Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Versorgung [und] das weltweite Fluchtgeschehen [haben] sich seit 2015 kontinuierlich verschlechtert […]. Nach […] der ersten Flüchtlingswelle […] 2015, haben das Jugendamt sowie die Städte und Gemeinden die […] Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten […] reduziert. [Nun fehlen] neben den räumlichen Kapazitäten auch Fachkräfte und leider auch zunehmend das ehrenamtliche Engagement […], um die entsprechenden stationären Angebote […] aufrechtzuerhalten. Derzeit erreichen durchschnittlich …… minderjährige wöchentlich unbegleitete Jugendliche den Kreis Pinneberg, die […] zu versorgen sind.

Insgesamt sind derzeit ……. [Jugendliche] untergebracht. Damit sind alle Kapazitäten weitgehend ausgeschöpft, eine Überbelegung und damit Überlastung der Systeme eher die Regel als die Ausnahme. Bisher konnte auf eine Notunterbringung in Turnhallen u.ä. verzichtet werden Es ist jedoch […] nicht ausgeschlossen, dass dennoch [darauf] ausgewichen werden muss.

Es ist absehbar, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren […] fortsetzen bzw. verstärken wird.

Es bleibt daher fraglich, ob die Jugendämter langfristig überhaupt noch ihrem gesetzlichen Auftrag werden nachkommen können.

Es fällt auf, dass Helms über die Zahlen dieser unbegleiteten Jugendlichen keine Angaben macht. Dies liege daran, dass diese Zahlen großen Schwankungen unterliegen und er sie aktuell nicht zur Verfügung habe. Er versicherte jedoch, dass sie baldmöglichst nachgereicht würden.

Interessant ist in dem Gesamtzusammenhang auch, was Helms darüber ausführt, wo eine verheißungsvolle und für die Zukunft bleibende Flüchtlingsunterkunft einzurichten wäre:

Besonders geeignet erscheint dabei das kreiseigene Gebäude der alten Außenstelle der Sozialen Dienste im Mühlenkamp in Elmshorn. … [Eine] grundsätzliche Betriebserlaubnis liegt […] vor. Es ist dringend zu empfehlen, […] die Verwaltung ]…] mit der Ertüchtigung des [durch Brand] beschädigten Gebäudes [zu beauftragen]. [So] könnte die Immobile nach den Sommerferien 2024 für die Nutzung zur Verfügung stehen. In dieser Zeit könnte […] die Verwaltung […] einen entsprechenden Träger [finden], der die Immobilie für den Kreis betreibt.

[Ich empfehle], dieses Gebäude […] auch nach einem möglichen Ende des Fluchtgeschehens, dem Kreisjugendamt als Unterbringungs- und Versorgungsreserve zur Verfügung zu stellen. […]

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An diesem Abend war es mir leider nicht möglich, der Sitzung bis zum Schluss beizuwohnen, jedoch habe ich höchstwahrscheinlich lediglich einige Diskussionsbeiträge zum vorletzten Tagesordnungspunkt Ö 12.4, Themenspeicher Jugendhilfeausschuss 2024, und den letzten, Ö 13, Verschiedenes, versäumt.

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Nun zurück zu den eingangs aufgeworfenen Fragen:

Was hat der heutige Bericht über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit tiefer gehenden Betrachtungen über das Grundgesetz und dem Spannungsverhältnis zwischen Hilfestellungen des Staates für die Kindererziehung und Schutz vor seinen Übergriffen zu tun? Wieso sollte in diesem Bericht über Grundrechte nachgedacht werden, wenn doch die staatlich organisierte und bereitgestellte Jugendhilfe eigens dem Zweck des Schutzes und der individuellen Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gewidmet ist?

Und schließlich: Inwieweit besteht angesichts dieser im Grunde menschenfreundlichen Intention überhaupt die Gefahr einer Verdinglichung von kindlichen oder jugendlichen Schutzbefohlenen? Wo droht hier die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche zu Objekten des Staates gemacht werden?

Ziel und Zweck der Jugendhilfe ist, an der Verwirklichung des Rechts jedes jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (SGB 8 § 1 Abs. 1) mitzuwirken. Sie soll

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,

3. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

4. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

5. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. (SGB 8 Abs. 3)

Hehre Ziele, deren Erreichung liebevolle Eltern sicher unterstützen, denen das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt. Sie selbst tun ja bereits alles ihnen Mögliche, ihre Kinder wohlbehütet, umsorgt und sicher aufwachsen zu lassen, wobei sie sie vor allem einfach deswegen lieben und in ihrem Sein annehmen, weil sie da sind.

Wenn nun aber die Dinge so positiv stehen, wozu braucht es da noch eine Jugendhilfe?. Nun, wir alle wissen aus Erfahrung oder durch Beobachtung, dass nicht allen Menschen ein Leben in Würde, Selbstachtung und Selbstbestimmung gelingt. Meist gelang es in diesen Fällen bereits den jeweiligen Eltern nicht, die ihr geerbtes Misslingen in der Lebensführung ihrerseits dem Elternhaus ‚verdanken‘. Und so zieht sich mancherorts eine transgenerationale Kette unglücklicher Lebensumstände durch ganze Familien, und sie bleibt, wenn es nicht gelingt, sie durch Bewusstwerdung, Annahme, Verarbeitung und heilender Überwindung dauerhaft zu durchbrechen.

Die auf diese Weise zum Scheitern ‚vorverurteilten‘ Lebensläufe möchte der deutsche Staat im Ansatz verhindern helfen. Er will Kindern und Heranwachsenden ermöglichen, ihre Menschenwürde zu wahren, sich ihrer bewusst zu werden und will seinerseits zu ihrer Verteidigung an der Seite der jungen Menschen stehen. Diesem Ziel ist das Jugendhilfegesetz verpflichtet, zu dessen Zweck wurde es von wohlmeinenden Staatsbeamten geschaffen.

Welche Instrumente sollen helfen, die Ziele des Jugendschutzes wirksam umzusetzen und sie gegen Übergriffe von außen zu verteidigen? Und wer könnte eine solche Bedrohung darstellen und welche Werkzeuge stehen zur Abwehr solcher gefährdenden Personen bereit?

Kommen wir zunächst zu den Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe, „zugunsten junger Menschen und Familien“ (SGB 8 § 2 Abs. 1):

1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14),

2. Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21),

3. Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 bis 25),

4. Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40),

5. Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37, 39, 40),

6. Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (den §§ 41 und 41a).

Zu 1. heißt es in den entsprechenden Paragraphen (1-14) u. a., diese Angebote sollen „an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ (§ 11 Abs. 1).

Dabei helfen „Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, [sowie] andere Träger der Jugendarbeit und […] Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (§ 11 Abs. 2).

Zu deren Leistungen zählen

1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

4. internationale Jugendarbeit,

5. Kinder- und Jugenderholung,

6. Jugendberatung. (§ 11 Abs. 3)

Insgesamt stellt das Jugendschutzgesetz des Sozialgesetzbuches (SGB) 8 ein umfassendes Angebot des Staates zur Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen dar, das man einerseits als wohlwollende Hilfe, andererseits aber auch als bereits zu weit gehende Einmischung in den Intimbereich von Familien betrachten könnte.

Dies verdeutlicht vielleicht auch schon allein die Auflistung der Kapitel, Abschnitte und Paragraphen, von denen einige beispielhaft erwähnt seien:

§ 6 Geltungsbereich

[…]

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen

[…]

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

[…]

Zweiter Abschnitt

Förderung der Erziehung in der Familie

§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

[…]

Dritter Abschnitt

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

[…]

Hilfe zur Erziehung

§ 27 Hilfe zur Erziehung

§ 28 Erziehungsberatung

§ 29 Soziale Gruppenarbeit

§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

etc.

Allein der (bei weitem nicht vollständig abgebildete) Umfang dieser Auflistung zeigt, dass die Hilfe des fürsorglichen Staates in jeden Bereich des Kerns der Gesellschaft, nämlich die Familie vordringt. Überall möchte er Angebote machen, Hilfestellung leisten und hat sich zu großzügigen Geld- und Sachleistungen selbst ermächtigt und die hierzu geschaffenen Einrichtungen und Aufsichtsbehörden verpflichtet.

Pars pro toto sei nur ein Bereich der Eltern-Kind-Beziehungen zitiert, für die der Staat – selbstverständlich in bester Absicht – Angebote bereithält, in denen aber auch die dazu offenbar unerlässlichen Maßnahmen erwähnt werden:

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

(2) Die Maßnahmen sollen

1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Und dabei ist der ganze Bereich der problematischen Familien nicht genannt, die Inobhutnahme gefährdeter Kinder und Jugendlicher, was im konkreten Einzelfall immer eine Traumatisierung sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern bedeutet, denen im schlimmsten Fall durch den fürsorglich sich gerierenden Staat Gewalt angetan wird. Darüber hinaus stellen die entsprechenden Regelungen gemäß § 106 SGB 8 die Einschränkung eines Grundrechts dar:

Durch § 42 Absatz 5 und § 42a Absatz 1 Satz 2 wird das Grundrecht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Es ist wahr, dass man für solche Eingriffe gute Gründe finden kann – niemand würde ein Kind gewalttätigen Eltern auf Dauer überlassen wollen, die schließlich sogar das Leben dieses Kindes massiv bedrohen.

Es ist aber zu fragen, wie oft dies tatsächlich geschieht und ob nicht – wie immer wieder mal berichtet – so manches Mal staatliche Stellen zu früh, zu Unrecht oder gar missbräuchlich das scharfe Schwert der Inobhutnahme anwenden, wenn es möglicherweise um ganz handfeste, egoistische oder pekuniäre Interessen von Sorgeberechtigten oder Pflegeeltern geht.

Damit soll die Arbeit all der redlichen, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen ernsthaft bemühten Betreuer, Pflegeeltern oder staatlich bestellten Erziehungsberechtigten keinesfalls in Misskredit gezogen werden. Dennoch ist bei der staatlichen ‚Einmischung‘ in den sensibelsten Bereich unseres Gemeinwesens äußerste Sorgfalt und vor allem ideologische Zurückhaltung geboten.

Die Ereignisse der vergangenen annähernd vier Jahre, in denen der Staat meinte, mit drastischen Grundrechtseingriffen unser aller Leben und Gesundheit schützen zu müssen, haben gezeigt, dass man ihm nicht blindlings folgen oder uneingeschränkt vertrauen kann.

Ein ähnliches Misstrauen hege ich inzwischen, wenn der Staat das Weltklima schützen will und über den Weg von Jugendhilfeeinrichtungen, schulischen und außerschulischen Bildungsstätten Einfluss auf die Köpfe der leicht beeinflussbaren und damit im gewünschten Sinne steuerbaren Kinder ausübt.

Im Bericht über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses kam die Freude von Frau Keck (SPD-Fraktion) zur Sprache, Kinder interessierten sich inzwischen mehr für den Klimaschutz als so mancher 70jährige. Wie frei können Kinder sich darüber informieren, ob dieser von allen als dringlich postulierte Klimaschutz tatsächlich notwendig ist? Was geschieht, wenn ein Kind an dieser Rettung nicht mehr teilzunehmen wünscht?

Oben lasen wir, junge Menschen sollten befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie sollten zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen geführt werden.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollten besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Fragt man die derzeit recht homogene Gruppe aus Politik, Verwaltung und all den Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen, denken sie dabei vielleicht sogar an all die „verantwortungslosen“ Eltern, die sich weigerten, ihre Kinder zu Maske, Tests und Spritze anzuhalten und damit alle gefährdeten, vor denen Kinder und Jugendliche zu schützen seien. Wie aber verhält es sich, wenn sie stattdessen alle unsere Kinder nicht geschützt, sondern sie in Wirklichkeit an Leib und Leben bedroht und ihr Wohlergehen massiv beeinträchtigt haben?

Wie frei sind Kinder in der Entdeckung und dem tieferen Verständnis sowie der täglichen Praxis unserer deutschen Sprache, wenn deren Betreuer und Lehrer sich des hemmungslosen Genderns befleißigen und dies in Sprache und Schrift ostentativ vorführen? Wo ist das Selbstbestimmungsrecht, wenn Kinder von „geschlechtergerechter“ Sprache regelrecht umzingelt sind (z. B. auch in Gesetzestexten und selbst auf der Webseite ihrer sie betreuenden Jugendhilfeeinrichtung)?

Ich wage zu bezweifeln, dass die Entwicklungen hinsichtlich der Angebote zur Betreuung und Erziehung unserer Kinder von Seiten des Staates noch zeitgemäß und den einstmals wohlmeinend postulierten Zielen dienlich sind. Vielmehr erlebe ich in der jüngsten Vergangenheit einen durch Träume, Ideale und Ideologien durchsetzten und von Seiten der politischen Linken (SPD, Grüne und die Linke) beinahe total besetzten Staat, der sich nun mehr und mehr der Kinder bemächtigt, ihnen unwiderstehliche Angebote macht und sie für immer ausgedehntere Zeiträume (vormittags Schule [zu deren Besuch ein gesetzlicher Zwang besteht, der ggf. durch Gewaltanwendung umgesetzt wird], nachmittags Jugendeinrichtungen [z. B. Komet in Pinneberg mit täglichen Öffnungszeiten von 14:00 bis 18:00 Uhr]) von den Eltern trennt. Selbstverständlich geschieht die Wahrnehmung der Jugendhilfe-Angebote freiwillig, ohne jeden Zwang, aber der Kern der Entfremdung scheint gelegt und vielleicht sogar Absicht zu sein.

Meiner Ansicht nach sind dies alles besorgniserregende Entwicklungen, und die Zeit wird zeigen, ob die Gesellschaft künftig immer mehr der woken Zeitgeist-Ideologie anheimfällt, oder ob sie sie eines Tages von sich abschüttelt weil sie ihrer überdrüssig geworden ist.

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