Persönlicher Bericht zur Ausschusssitzung am 01.11.2023

In der Woche vom 30.10.2023 sah der Sitzungskalender des Kreistags den folgenden Termin vor:

  • Mi., 01.11., 16:30 Sitzung des Hauptausschusses, Konferenzraum Arboretum

Die gesamte Tagesordnung und alle Beschluss-Vorlagen findet man im Allris-Kalender.

Gleich zu Beginn gab der stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses, Hans-Peter Stahl (SPD), den Grund für das entschuldigte Fehlen der Ausschuss-Vorsitzenden, Heike Beukelmann (CDU), bekannt: Frau Beukelmann sei bereits längere Zeit ziemlich schwer an einer Grippe erkrankt. „Und wir wissen ja, dass mit so einer Grippe nicht zu spaßen ist.“

Tagesordnungspunkt Ö 8.1.9, Maßnahmenbeschluss zur Umsetzung eines inklusiven Campusmodells zwischen der Raboisenschule und der Beruflichen Schule Elmshorn, wurde in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter N 10 verschoben.

Bemerkenswert war, dass das Ersuchen hierzu aus der Fraktion der CDU vorgetragen wurde und bei der Begründung in kryptischen Andeutungen rasch der fraktionsübergreifende Konsens hergestellt wurde.

Die Öffentlichkeit könnte allenfalls Spekulationen über den tatsächlichen Grund für die Verschiebung anstellen, darauf soll hier jedoch gänzlich verzichtet werden.

Zu Tagesordnungspunkt Ö 4, Unterrichtung der Öffentlichkeit, ist festzustellen, dass die Mitteilung rasch und für Außenstehende unverständlich vorgetragen wurde. Zu spezifisch war das Thema und die im Text niedergelegten Fachausdrücke, als dass der unvorbereitete und daher unwissende Bürger den Ausführungen des Vorsitzenden hätte verstehend folgen können. Ein echtes Ärgernis. Auch deswegen, weil Herr Stahl durch die beinahe nuschelnde Vortragsweise in raschem Tempo den Anschein erweckte, als wolle er persönlich nicht, dass interessierte Bürger ohne Sachkenntnisse auch nur irgendetwas verstehen könnten.

Im Tagesordnungspunkt Ö 5, Erhöhung der Fraktionszuwendungen Antrag der SPD-Fraktion, gab es einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion (TOP Ö 5.1). In ihrem Antrag vom 30.09.2023 für die Sitzung des Hauptausschusses am 11.10.2023 hatte die SPD-Fraktion noch folgende Erhöhungen beantragt:

1. Die Fraktionszuwendungen betragen ab 2024 für den:

• Sockelbetrag 2.875, – Euro

• je Abgeordneten 1.000, – Euro

2. Die Fraktionszuwendungen werden alle drei Jahre um den Inflationsausgleich erhöht.

In jener Sitzung des Hauptausschusses hatten sich Abgeordnete aus CDU, FDP und der AfD mit Bedenken zu Wort gemeldet. Einerseits war die Höhe der Zuwendungssteigerungen ein Problem, dann der Zeitpunkt und auch das Signal in einer Zeit schwieriger Haushaltsberatungen und Kürzungen für die Bürger (siehe den Bericht vom 15.10.2023).

Nun aber hatte die SPD-Fraktion den Änderungsantrag eingereicht, der folgende Erhöhungen vorsah:

1. Die Fraktionszuwendungen betragen ab 2024 für den:

• Sockelbetrag 2.588, – Euro

• je Abgeordneten 900, – Euro

2. Die weitere Anpassung der Fraktionszuwendungen erfolgt in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026.

3. Die Richtlinie der Fraktionszuwendungen in § 6 Rückerstattungen wird dahingehend geändert, dass auf Antrag die bis Ende des Jahres nicht verbrauchten Zuwendungen auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können, ohne dass eine Verrechnung mit künftigen Zahlungen erfolgt.

Dazu gab es nun kaum noch Einwände. Die Grünen schlossen sich dem Änderungsantrag der SPD an, und die CDU meldete weiteren Beratungsbedarf in der Fraktion an.

Auch der Änderungsantrag der SPD sah bereits eine zeitliche Verschiebung vor:

Die Erhöhung erfolgt für 2024 in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024

(…)

Die Festlegung der Fraktionszuwendungen ab 2025 erfolgen im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2025/2026

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Für den von der Kreisverwaltung angemieteten Gebäudekomplex in der Kurt-Wagener-Straße 13 sind umfangreiche Umbaumaßnahmen (rund 500.000 €) sowie Mobiliar-Anschaffungen (rund 250.000 €) im Gesamtwert von 750.000 € geplant (TOP Ö 7). Ziel ist laut Kreisverwaltung eine Verbesserung der Serviceleistung u. a. im Bereich Zuwanderung und Integration. Es fällt auf, dass hier besonders auch Sicherheitsinstallationen erwähnt werden, die durch den Umzug der „Abteilung Zuwanderung und Integration“ vom 3. Obergeschoss „auf die gesamte Fläche des Kundenzentrums im Erdgeschoss“ offenbar nötig sind.

Zitat:

Wie bereits im Hauptausschuss am 11.10.2023 angekündigt, muss der Kreis die mietereigenen Einbauten eigenständig vornehmen. Diese resultieren zum größten Teil aus den Anforderungen der Abteilung Zuwanderung und Integration für den laufenden Dienstbetrieb. Dazu zählen u.a. ein Tresorraum, ein Aufrufsystem, der Einbau eines Kassenautomaten und Empfangstresens aber auch eine einbruchsichere Verglasung für die Fensterelemente im Fassadenbereich im Erdgeschoss.

Die Abteilung Zuwanderung und Integration strebt mittelfristig die Ausgabe des elektronischen Aufenthaltstitel über einen Ausgabeterminal an. Die technischen Anforderungen (Herstellung des Außenplatzes, IT-Anbindung, Videoanlage) werden bereits beim Bau des Gebäudes mit berücksichtigt.

Die neuen Büroflächen sollen mit einem digitalen Schließsystem ausgestattet werden, das den Vorteil hat, dass bei Schlüsselverlust die betreffenden Schlüssel leicht „ausprogrammiert“ oder bei Organisationsänderungen die Berechtigung leicht angepasst bzw. verändert werden können. Dieses verringert Aufwand und Kosten im laufenden Betrieb nicht nur für den Fachdienst Service. (Quelle: ALLRIS)

Ob dies alles lediglich ‚ganz normale‘ Anpassungen an eine erwartete Steigerung der zu bewältigenden Aufgaben der Kreisverwaltung sind, oder ob diese Sicherheitsinstallationen der besonderen Art der prognostizierten „Kunden“ geschuldet sind, liegt wohl allein im Auge des Sachbearbeiters bzw. Fachdienstleiters der Kreisverwaltung, des Politikers oder des interessierten Bürgers.

In der Sitzung war zudem von (vermutlich elektrisch) höhenverstellbaren Tresen und Tischen im Eingangsbereich die Rede, als Anpassung für Menschen mit Gehbehinderungen (Rollstuhlfahrer etc.).

Zugestimmt wurde der Budgetierung durch alle Fraktionen unter einem Sperrvermerk, der dafür sorgt, dass nicht gleich die gesamte Summe zur Verfügung steht, sondern bedarfsgerecht nach und nach bewilligt und ausgeschüttet wird.

Tagesordnungspunkt 8 und seine Unterpunkte (8.1 , 8.1.1– 8.4) betrafen Einzelvorlagen zum Nachtragsaushalt 2023/2024. Dabei geht es um Stellen-Neubesetzungen, ein neues Rechenzentrum für den Fachbereich Service und Digitalisierung, auf das die Verwaltung nach eigenen Angaben „nicht verzichten“ könne.

Hans-Peter Stahl (SPD) monierte in diesem Zusammenhang die wenig kooperative Kommunikation seitens einiger in der Verwaltung, die sich eher unwillig zeigten, Nachfragen seitens der Politik zu beantworten. Es komme ihm so vor, so Stahl, „als ob alles schon festgelegt und budgetiert“ sei und „die Kreispolitik lediglich noch gebraucht“ werde, „die Gelder freizugeben“.

Helmuth Ahrens (CDU) sah in der Personalbesetzung noch Gesprächsbedarf und wollte Einzelheiten dazu noch einmal im Finanzausschuss beraten. Es sei ihm aufgefallen, dass es Stelleneinrichtungen gebe, diese aber wegen Personalmangels unbesetzt blieben.

Merkwürdig wurde es, als die Landrätin, Elfi Heesch, die Diskrepanz zwischen 4 geplanten aber 6 besetzten Stellen in ihrem Bereich (Stabsstelle Landrätin und Kommunikation) zu erklären versuchte. Dies sei u. a. der Tatsache geschuldet, das z. B. eine Mitarbeiterin zuvor in der Stelle für Corona tätig gewesen sei, dort jetzt aber nichts weiter zu tun sei und man für sie eine adäquate, ihrer Qualifikation entsprechende Stelle einrichten müsse. Auf die Nachfrage, ob es denn sonst nichts zu tun gebe, versicherte die Landrätin, dass es mehr als genug Arbeit und Leistungsanforderungen gebe, man wolle aber auch darauf achten, Menschen nicht unter der angebotenen Qualifikation und der entsprechenden Vergütung anders als bisher zu beschäftigen. Dies seien heikle Themen, die teilweise auch nicht öffentlich erörtert werden könnten.

Der überwiegende Teil des TOP Ö 8 wurde in den jeweiligen Beschluss-Vorlagen angenommen, an Fraktionen oder den Finanzausschuss verwiesen oder – wie etwa im Fall der Beschaffungen zur Vorbereitung auf das Krisenszenario eines langfristigen Stromausfalls (Blackout) – zur Kenntnis genommen.

Ebenso verfuhr man noch mit den Tagesordnungspunkten 9 ff.. Sie wurden zur Kenntnis genommen, und danach endete der öffentliche Teil dieser Sitzung des Hauptausschusses.

Im nichtöffentlichen Teil stand u. a. auch diesmal wieder die Schaffung von temporären Flüchtlingsunterkünften auf der Tagesordnung. Auch an diesem Mittwoch wurde die Öffentlichkeit hierüber gänzlich in Unkenntnis gehalten.

Wie lange dieser ganz und gar unbefriedigende Zustand der Nichtinformation der Bürger über dieses brisante, alle angehende Thema andauert, lässt sich heute nicht prognostizieren. Aus demokratischer Sicht im wohl verstandenen Sinne ist dieser Zustand jedoch kaum hinnehmbar und verdient deutliche Kritik.