Pressebericht und Positionierung der Basis
In der konstituierenden Sitzung des Pinneberger Kreistages am 21. Juni 2023 waren unter anderem die Vorsitzenden der Kreistagsausschüsse zu wählen. Das bis dato übliche Verfahren im Kreistag war die Wahl „en bloc“, das heißt, über alle Ausschussvorsitzenden wurde auf einmal abgestimmt. Für die Sitzung des 21. Juni jedoch hatte die Fraktion der Grünen eine geheime Einzelabstimmung erwirkt. Ergebnis dieser geheimen Wahl war die Nichtberufung des Kandidaten der AfD für den Vorsitz des Jugendhilfeausschusses.
Nach Informationen der Barmstedter Zeitung vom 12.07.2023 monierte die AfD dieses „undemokratische und der Kreisordnung widersprechende Wahlverfahren“. Die Zeitung berichtet weiter, ein Kölner Strafanwalt habe im Namen der AfD beim Kreispräsidenten Helmuth Ahrens Einspruch gegen die Wahl eingelegt und ihn aufgefordert, eine Sondersitzung einzuberufen, in der der Kandidat der AfD zu wählen sei. Der Kreistag habe dem Wahlvorschlag der vorschlagsberechtigten Partei zu folgen.
Natürlich ist diese Sicht nicht unproblematisch, denn ein Kreispräsident kann den Abgeordneten nicht vorschreiben, wen sie wählen sollen. Darauf wies Ahrens hin: „Das wäre zutiefst undemokratisch.“ Dass dieses Mal vom bisher üblichen Verfahren abgewichen wurde, begründen CDU, Grüne, die Linke und SPD mit „Uneinigkeiten“ (Grüne), der fehlenden Mehrheit für den Kandidaten der AfD (SPD) sowie – nach Informationen der Wochenend-Ausgabe der Barmstedter Zeitung, 17./18. Juni 2023 – gewissen Problemen, „einen Ausschuss an die AfD zu geben“, einer Partei also, der man insgesamt „sehr skeptisch gegenüber steht“ (CDU).
Einzig der Fraktionsvorsitzende der FDP plädiert für Fairness und die Einhaltung demokratischer Spielregeln im Umgang mit der AfD. „Der Wählerwille hat der AfD das Vorschlagsrecht zugesprochen“, so Olaf Kampe in der Barmstedter Zeitung vom 12. Juli 2023. „Und wenn es keinen Mitbewerber um den Posten eines Ausschussvorsitzenden gibt, dann sollte man dieses Vorschlagsrecht auch nicht durch eine Einzelwahl torpedieren.“
Dieser Kritik schließt sich auch dieBasis des Kreisverbands Pinneberg an. Hierzu gibt es folgende Antwort der Partei auf eine Anfrage des Beig-Verlages:
„Aus den Wahlen ‚en bloc‘ wurde eine Einzelabstimmung in geheimer Wahl. Dadurch umgingen die anderen Fraktionen das von ihnen selbst konstruierte ‚Problem‘, dem Kandidaten der AfD den ihm zustehenden Posten des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses zuzubilligen. (…)
Unserer Ansicht nach sollten solche ausgrenzenden Manöver längst der Vergangenheit angehören oder besser: Eigentlich gehören sie sich nicht für Demokraten im Umgang mit dem politischen Mitbewerber. Sie tragen dort, wo sie der Bevölkerung bekannt und bewusst werden, zur allgemein sich verbreitenden Politikverdrossenheit bei. An dieser Entwicklung möchten wir keinen aktiven Anteil haben, weswegen wir das hier in Rede stehende Verhalten der adressierten Fraktionen ablehnen.“
Ferner verstoße es „gegen Geist und Buchstaben der Verfassung …, einer zur Wahl zugelassenen, legal von Bürgern in Parlamente gewählten Partei prinzipiell eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit zu verweigern.“